Haben Sie Schwierigkeiten, unsere Bildungsangebote aus finanziellen Gründen wahrzunehmen?

Keine Sorge, denn die BEWA Aus- und Fortbildungs GmbH möchte Interessierten ganz unabhängig von Einkommen und Finanzen die Möglichkeit der Bildung bieten.

Unsere zertifizierten Bildungsangebote werden von der Bundesagentur für Arbeit, dem Jobcenter sowie anderen Einrichtungen gefördert. Das bedeutet für Sie, dass die fördernden Institutionen die Kosten für Ihre Bildungsmaßnahme übernehmen, wenn Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen.

Nutzen Sie diese Möglichkeiten, um Ihre Weiterbildungs- und Qualifizierungsziele ohne finanzielle Belastung zu erreichen.

Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) zielt darauf ab, Menschen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bescheinigt die Agentur für Arbeit das Vorliegen der Fördervoraussetzungen für eine oder mehrere Maßnahmen. Der Gutschein enthält das Maßnahmenziel und beschreibt den Maßnahmeninhalt sowie eine Förderzusage. Diese kann zeitlich befristet oder regional beschränkt sein. Mit der Förderzusage kann sich der Gutscheininhaber selber einen oder mehrere als Maßnahmenträger zugelassene Arbeitsvermittler suchen. Nach erfolgreicher Vermittlung rechnet der Arbeitsvermittler sein Honorar direkt mit der Agentur für Arbeit ab.

Voraussetzungen
Einen Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) haben Arbeitslose, die „Arbeitslosengeld 1“ beziehen, nach einer Wartezeit von sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb der letzten drei Monate. Alle anderen Arbeitssuchenden haben nur Anspruch nach Ermessen.Der Gutschein kann auch als Fördermaßnahme mit dem Ziel der Selbstständigkeit erteilt werden. Zu dem förderfähigen Personenkreis zählen auch Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende und Arbeitslose. Das können auch Berufsrückkehrende, Hochschulabsolventen und Selbstständige sein.

Förderziel
Der Gutschein enthält Festlegungen, für welche Maßnahmen der Gutschein gelten soll. Das kann beispielsweise die Teilnahme an einer Maßnahme zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sein. Zentrales Ziel ist die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung durch einen privaten Arbeitsvermittler.

Höhe und Art der Förderung
Die Förderung durch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bezieht sich auf Maßnahmen zur Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen. Es kann z. B. ein Bewerbungstraining oder ein Fremdsprachenkurs sein oder auch die Vorbereitung auf eine selbstständige Tätigkeit. Die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung kann ebenso gefördert werden wie eine betriebliche Maßnahme von bis zu sechs Wochen bei einem Arbeitgeber zur Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (AVGS MAG). Ist die Vermittlung erfolgreich abgeschlossen, erhält der private Arbeitsvermittler vom Arbeitssuchenden das Original des Gutscheines. Damit rechnet er sein Honorar direkt mit der Agentur für Arbeit ab.

Mit beruflicher Weiterbildung sollen berufliche Kenntnisse erweitert und der technischen Entwicklung angepasst werden. Ziel beruflicher Weiterbildung ist auch die Vermittlung eines beruflichen Abschlusses. Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein. Mit diesem wird Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten und gegebenenfalls die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes zugesichert.

Wer kann gefördert werden?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bei denen die Weiterbildung notwendig ist, damit Arbeitslosigkeit beendet oder eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann.

Wie sieht die Förderung aus?
Auf dem Bildungsgutschein sind das Bildungsziel, die Dauer der Maßnahme und der regionale Geltungsbereich vermerkt. Sie müssen ihn bei einer Bildungseinrichtung Ihrer Wahl einlösen, solange er gültig ist. Der Bildungsgutschein enthält auch Angaben dazu, welche Weiterbildungskosten (zum Beispiel Lehrgangskosten oder Fahrtkosten) übernommen werden.
Für die Zeit der Weiterbildung kann Ihnen Arbeitslosengeld gezahlt werden.

Wenn Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit eine mit dem Bildungsgutschein geförderte Weiterbildung besuchen, sind Sie sozial abgesichert.

Achtung!
Sie haben lediglich drei Monate Zeit, den Bildungsgutschein bei uns einzulösen.

Nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit sichert Ihnen Ihr Unfallversicherungsträger mit allen notwendigen Maßnahmen die Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz. An erster Stelle des Leistungskatalogs steht die medizinische Rehabilitation. Reicht diese nicht aus, so unterstützt Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse Sie auch mit weiteren Maßnahmen bei der Rückkehr ins Arbeitsleben, zum Beispiel mit der Förderung einer Weiterbildung oder Umschulung.Sollte die Rückkehr an Ihren früheren Arbeitsplatz nicht mögliche sein, plant Ihre Unfallversicherung mit Ihnen eine berufliche Neuorientierung, die üblicherweise in Form einer Umschulung stattfindet. Geeignet sind vor allem Berufe, die auf Ihre bisherige Tätigkeit aufbauen oder solche, die Ihrer gesundheitlichen Situation entsprechen.

Auf dem Weg zurück in den Beruf erhalten Sie von vielen Seiten Unterstützung:

Die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ermittelt erst einmal Ihre individuellen Wiedereingliederungsmöglichkeiten. Im Anschluss koordiniert Ihr Reha-Manager oder Berufshelfer die notwendigen Maßnahmen und plant die einzelnen Schritte gemeinsam mit Ihnen.

Sollten Sie Ihren bisherigen Beruf aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr ausüben können, unterstützt Sie die Deutsche Rentenversicherung mit umfangreichen Fördermöglichkeiten bei der beruflichen Umorientierung. Ziel ist es, Sie wieder ins Arbeitsleben zu integrieren. Die DRV fördert Weiterbildungen und Umschulungen, die von zertifizierten Bildungseinrichtungen wie der BEWA Aus- und Fortbildungs GmbH angeboten werden. Nutzen Sie diese Fördermöglichkeiten für Ihre berufliche Neuausrichtung in Folge gesundheitlicher Probleme.Mit den „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ der DRV stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Weiterbildung und Umschulung offen. Eine Weiterbildung ist dann geeignet, wenn Sie sich mit erweiterten Qualifikationen neue Bereiche innerhalb Ihres bisherigen Arbeitsfeldes erschließen möchten. Eine Umschulung bietet sich hingegen an, wenn sich beruflich in eine völlig neue Richtung bewegen möchten.

Die Auswahl der optimalen Bildungsmaßnahme für Ihre Rückkehr in den Beruf wird individuell auf Ihre Situation abgestimmt. Eine Beschränkung gibt es nur im Hinblick auf die Dauer der Weiterbildung oder Umschulung: Ganztägige Maßnahmen sind grundsätzlich auf zwei Jahre begrenzt. Sollte dieser Zeitraum für Ihre Wiedereingliederung nicht ausreichen, könnte unter bestimmten Voraussetzungen auch eine längere Aus- oder Weiterbildung möglich sein. Für welche Weiterbildung oder Umschulung Sie eine Förderung erhalten, hängt von persönlichen Faktoren ab. Unter anderem werden Ihre bisherigen Tätigkeiten, Ihre Eignung und Neigung sowie die Art und Schwere Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung berücksichtigt. Darüber hinaus spielt auch die aktuelle Lage auf dem Arbeitsmarkt bei der Auswahl eine Rolle.

Ihre Rentenversicherung übernimmt die vollständigen Kosten für die berufliche Qualifikation. Das umfasst die Gebühren für die Bildungsmaßnahme und das sogenannte Übergangsgeld. Bei Bedarf können auch erforderliche Reisekosten sowie die Aufwendungen für eine Haushaltshilfe und Kinderbetreuung übernommen werden.

Für die Dauer Ihrer beruflichen Rehabilitation kommt die DRV auch für Ihre Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie die gesetzliche Unfallversicherung auf.

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